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Medizinrecht



Gesunder Sachverstand! Arzthaftungsrecht, Vertragsarztrecht oder Arztstrafrecht – im Medizinrecht gilt es, nicht nur theoretisch, sondern vor allem in der Praxis zu überzeugen. Und das im wahrsten Sinne des Wortes. Wo immer es um die Forderung von Schmerzensgeld, den Vorwurf einer Körperverletzung durch einen Arzt oder die Errichtung, Auseinandersetzung, Veräußerung und Umstrukturierung von (Zahn)-Arztpraxen geht, sind Spezialisten gefragt.

Dabei wird das Medizinrecht nicht in eigenen, speziellen Vorschriften geregelt, sondern leitet sich aus den Grundsätzen des allgemeinen Rechts ab. Und nur, wer die Besonderheiten im Praxis- und Klinikalltag kennt, kann Ärzte oder Patienten optimal versorgen: mit einer kompetenten rechtlichen Beratung, Erfahrung auch in außergerichtlichen Mandaten, wie zum Beispiel vor Gutachterkommissionen oder Schlichtungsstellen, und den genauen Kenntnissen des Strukturwandels im Rahmen der Gesundheitsreform. Wohl dosiert, damit es allen Beteiligten schnell besser geht.

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Wenn wir für Sie tätig sind, benötigen wir in der Regel eine unterschriebene Vollmacht von Ihnen. Wenn es einmal schnell gehen muss: Hier können Sie das Formular herunterladen, ausfüllen und gleich direkt an uns senden. Vielen Dank. Lesen Sie mehr...