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Hand ins Feuer? Wie sicher sind Sie, dass es in Ihrem Unternehmen keine schwarzen Schafe gibt? Dass Ihre Mitarbeiter, Lieferanten und Subunternehmer absolut vertrauenswürdig sind? Sie sollten sich sicher sein, denn Unternehmen können auch für das strafbare Verhalten einzelner Mitarbeiter in Haftung genommen werden. Bei Steuerhinterziehung, Bestechung, Betrug, aber auch bei Ordnungswidrigkeiten ist das Unternehmen verpflichtet, den erzielten Ertrag (nicht nur den Gewinn) aus dem strafrechtlich relevanten Geschäft brutto an den Staat abzuführen. Nicht selten führt dies sogar zu einer sofortigen Pfändung der Geschäftskonten bereits im Ermittlungsverfahren. |
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