Ab dem Jahre 2009 verdient der Fiskus an jedem Kursgewinn in Deutschland 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Werbungskosten, wie Gebühren für die Depotverwaltung, sind von den Erträgen zukünftig nicht mehr abziehbar. Dies kann auch Folgen für Schwarzkonten im Ausland haben. Mit jeder Umschichtung produziert der Vermögensverwalter der ausländischen Bank ab 2009 steuerpflichtige Kursgewinne. Würden hingegen bei aktienlastigen Auslandsdepots mit langfristigem Anlagehorizont nur noch bis Ende 2008 Aktien gekauft und sodann im Depot belassen, blieben die Verkaufserlöse bei Einhaltung der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei und müssten auch bei Entdeckung des Kontos nicht nachversteuert werden. Entsprechende Weisungen werden jedoch in den wenigsten Fällen bislang erteilt worden seien. Zudem ist die Strategie vor dem Hintergrund einer durch fortschreitenden Einsatz von IT/ EDV zunehmenden Fahndungsdichte der Finanzverwaltung hochgradig riskant.
Wer erhebliche Werte am deutschen Fiskus vorbei ins Ausland verlagert und in Aktien angelegt hat, sollte vielmehr über eine Selbstanzeige nachdenken. Im Rahmen einer Selbstanzeige sind die bislang nicht deklarierten, in Deutschland steuerpflichtigen Kursgewinne zu erklären und die Steuern nebst Zinsen sogleich zu bezahlen. Dies macht jedoch nur dann Sinn, wenn die Steuersünden noch nicht verjährt sind.
Bei umfangreichem Aktienbesitz im Ausland und Verheimlichung gegenüber dem deutschen Fiskus in der Vergangenheit und Zukunft, droht vielfaches Ungemach. Neben der Abgeltungssteuer nebst Hinterziehungszinsen kommt ab einem verheimlichten Betrag von ca. 3.000,00 € regelmäßig eine Strafzahlung hinzu, die sich regelmäßig auf mindestens 30 % und bis zu 100 % der hinterzogenen Steuern erstreckt. Bewegen sich die hinterzogenen Steuern gar in einem größeren sechsstelligen Bereich innerhalb der letzten fünf Jahre, so droht eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren.
Es macht somit Sinn, bei beträchtlichem Auslandsvermögen die ab 01.01.2009 eintretende Situationen in 2008 zu überdenken und gegebenenfalls eine Selbstanzeige zu erwägen. Hierzu ist eine umfassende vertrauensvolle Beratung mit Fachleuten unumgänglich. Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Christian Zwade, Herr Steuerberater Dipl. Kfm. Klaus Peter Pfefferle, Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Horst Helberg gerne zur Verfügung.

| 10.02.2008