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Gewerbsmäßiger Bandenbetrug durch Vertragsärzte

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News | 13.08.2008

Gewerbsmäßiger Bandenbetrug durch Vertragsärzte

Rechtsanwältin Katja Findeisen von der Anwaltskanzlei Pfefferle Koch Helberg & Partner informiert Sie über die aktuelle Entwicklung im Arztstrafrecht bzw. Vertragsarztrecht.

In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts Bad Kreuznach (Az. 1043 Js 11880/01 KLs) wurden drei Vertragsärzte, die nach außen eine Praxisgemeinschaft, im Innenverhältnis jedoch eine Gemeinschaftspraxis betrieben, um die Ordinationsgebühr mehrfach zu erhalten, wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs verurteilt. Dabei handelt es sich um ein Verbrechen, für das grundsätzlich eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen ist. Damit hat das Landgericht eine bandenmäßige Begehung auch auf den Bereich des klassischen Abrechnungsbetruges ausgedehnt. Die Angeklagten wurden zwar verurteilt, jedoch wurde strafmildernd berücksichtigt, dass sie sich anwaltlich beraten mit der Kassenärztlichen Vereinigung außergerichtlich verglichen und bereits einen Betrag zurückgezahlt hatten. Dadurch konnte auch die Entziehung der Approbation verhindert und die wirtschaftliche Existenz der Ärzte gesichert werden.

In Zeiten knapper Kassen prüfen die kassenärztlichen Vereinigungen vermehrt und schnell flattert eine Honorarkürzung oder gar ein Rückforderungsbescheid ins Haus. In Anbetracht der möglichen nicht nur finanziellen Konsequenzen sollten Sie sich in solch einem Fall umgehend beraten lassen. Die Anwaltskanzlei Pfefferle Koch Helberg & Partner berät Sie kompetent in allen Fragen des Medizinrechts. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Gesprächstermin.

Ihr Ansprechpartner im Bereich des Medizinrechts ist:

Katja Behrendt
Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Vertragsarztrecht, Versicherungsrecht