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Drohende Totalverluste bei Lehman Brothers Zertifikaten

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News | 24.09.2008

Drohende Totalverluste bei Lehman Brothers Zertifikaten

Pleite von Lehman Brothers

Die US-Investmentbank Lehman Brothers hat am 15.09.2008 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit den Gläubigerschutz nach Chapter 11 beantragt. Dieser US-amerikanische Gläubigerschutzantrag führt unter anderem dazu, dass seit Beginn der Kalenderwoche 38 für Zertifikate der US-Investmentbank keine Kurse mehr gestellt werden. Die deutsche Tochtergesellschaft Lehmann Brothers Bankhaus AG wurde geschlossen. „Soweit deutschen Anlegern seitens ihres Anlageberaters in einem zeitlichen Korridor von ca. sechs bis neun Monaten vor dem Gläubigerschutzantrag noch Lehman Brothers Zertifikate empfohlen wurden“, so der in Dresden tätige Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Christian Zwade, „ droht ein Totalausfall und liegen Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung nahe“.


Keine Einlagensicherung – Lehman Geschädigte

Der Großteil der Lehman Brother Zertifikate wurde durch die niederländische Tochter Lehman Brothers B. V. emittiert. Es soll ca. 170 Lehmann Brothers Produkte im Bereich Bankanleihen und Zertifikate geben Oft werden Zertifikate am Markt als „Garantie-Zertifikate“ vertrieben und suggerieren eine optimale Anlage für sicherheitsorientierte Kapitalanleger. „Von vielen Anlegern wird diesbezüglich verkannt, dass es sich bei Zertifikaten je nach Ausgestaltung oft um eine sehr risikoreiche Anlageform handelt, bei der das volle Insolvenzrisiko der Anleger trägt“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Christian Zwade. Denn Zertifikate sind von der Grundstruktur her Inhaberschuldverschreibungen, die im Falle der Insolvenz einer Bank wie Unternehmensanleihen behandelt werden, so dass bezüglich der Rückzahlung lediglich mit einer Quote gerechnet werden kann. Der Anleger trägt somit wie bei einer Unternehmensanleihe das gesamte Gläubigerrisiko. Inhaberschuldverschreibungen sind nicht durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt, wie etwa Einlagen auf Giro- ,Tages- und Festgeldkonten.


Haftungsansprüche bei Verlusten mit Lehmann Produkten

Anleger, die auf Empfehlung ihres Anlageberaters in den letzten sechs bis neun Monaten noch in Lehman Brother Zertifikate investiert haben und sich nunmehr einem Vermögensverlust ausgesetzt sehen, sollten sich schnellstmöglich in die Beratung eines im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalts begeben, um eventuelle Haftungsansprüche zu überprüfen. Dabei ist zu prüfen, was der Anlageberater dem Anleger bei Empfehlung der Lehmann Zertifikate konkret über die Produkte, deren Einordnung und Risiken mitgeteilt hat. Der Bundesgerichtshof fordert hier eine anlage- und anlegergerechte Beratung der Bank vor Zeichnung der empfohlenen Papiere. Bei Vermögensverwaltungsverträgen bestehen überdies fortlaufende Überwachungs- und Benachrichtigungspflichten. „Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Banken in Deutschland, die Lehmann Produkte in beanstandungsfähiger Weise empfohlen haben, sehr zurückhaltend reagieren, wissen der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Christian Zwade und sein Kollege. Götz Kamecke.. Lehman Geschädigte sollten sich schnellstens zu einem Experten im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht begeben! Mehr Infos unter www.kapitalmarkt-bankrecht.de oder www.pfefferle.de.

Bei Problemen stehen Ihnen für Beratungen nachfolgendes Teams zur Verfügung:

Dr. Christian Zwade
Tel: +49 351 88468 25

 

Dr. Martin Schlaich
Tel: +49 7131 9654 36

 

Götz Kamecke
Tel: +49 7131 9654 995