HomeNewsKein Vollkaskoschutz für deutsche Sparer mit Auslandsanlagen

Kein Vollkaskoschutz für deutsche Sparer mit Auslandsanlagen

| News

News | 08.10.2008

Kein Vollkaskoschutz für deutsche Sparer mit Auslandsanlagen

Deutsche Kunden mit Auslandsanlagen
Durch die weltweite Krise im Finanzsektor stellen sich viele Anleger die Frage, welchem System der Einlagensicherung ihre angelegten Gelder unterliegen. „Es ist dabei keineswegs so, dass deutsche Kunden durch die bestehende gesetzliche Einlagensicherung gem. Einlagensicherungs - und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) sowie die Freiwillige Institutssicherung der Privatbanken und öffentlichen Banken per se umfassend geschützt sind“, so der auf Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Dr. Christian Zwade aus dem Dresdner Büro der Kanzlei Pfefferle, Koch, Helberg & Partner. Island hat Anfang Oktober das zweitgrößte Institut Landsbanki nach der bereits erfolgten Übernahme des Bankinstitutes Glitnir verstaatlicht, die isländische Kaupthing Bank erhielt eine Finanzspritze von € 500 Millionen mit der Anmerkung, dass die Gesamtrisiken der Banken des Landes größer sind als das, was die Wirtschaft tragen kann. Der isländische Regierungschef äußerte die Befürchtung, dass die Nation "bankrott geht". „Deutsche Kunden, die ihr Geld bei einer hiesigen Niederlassung einer isländischen Bank angelegt haben, müssen sich auf die isländische Einlagensicherung, bei der Einlagen bis € 20.887,00 zu 100 % geschützt sind, verlassen“, so der Fachanwalt für Bank - und Kapitalmarktrecht Dr. Christian Zwade.


KEIN VOLLKASKO-SCHUTZ
Die aktuelle Absichtserklärung der Bundesregierung, im Falle einer Überlastung des deutschen Einlagensicherungfonds einzuspringen, gilt nicht für Einlagen bei ausländischen Zweigstellen, wie beispielsweise der hiesigen Niederlassung der isländischen Kaupthing Bank, der größten Bank Islands, die 1982 gegründet wurde und ca. 70 % ihrer Geschäfte außerhalb Islands tätigt. "Eine genaue Überprüfung der bestehenden Anlagen ist diesbezüglich angezeigt", konstatiert der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Christian Zwade aus dem Dresdner Büro der Kanzlei Pfefferle, Koch, Helberg & Partner sowie sein Kollege Götz Kamecke aus dem Heilbronner Stammhaus. Ende August 2008 beliefen sich die Einlagen deutscher Privatpersonen bei Zweigstellen ausländischer Banken auf insgesamt 6,69 Milliarden Euro, wovon nach Angaben der Deutschen Bundesbank 4,15 Milliarden Euro auf Sichteinlagen entfielen.


ISLANDRISIKEN IMMENS
Wegen wahrscheinlicher Hilfen von Drittstaaten ist trotz der prekären Situation Islands zwar nicht von einer Zahlungsunfähigkeit des Landes auszugehen. Fakt ist jedoch, dass Islands Banken infolge einer immensen Expansion und fremdfinanzierten Zukäufen in den letzten Jahren große Refinanzierungssorgen plagen und international aktuell kaum noch Kredite bekommen.


EXPERTENTIP
Anleger sollten aktuell mit kühlem Kopf und nicht panisch reagieren. Eine Erstberatung bei einem im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt bringt oftmals Klarheit und damit auch Beruhigung, weiß der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Christian Zwade und sein Kollege Götz Kamecke.

Sie erreichen uns wie folgt:

Dr. Christian Zwade
tel: +49 351 8846825

 

Götz Kamecke
tel: +49 7131 965462