Das Bundeskabinett hat diese Woche den Gesetzesentwurf zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechtes (Patentrechtsmodernisierungsgesetz) verabschiedet. Mit dieser Novelle sollen insbesondere Gerichtsverfahren künftig schneller abgeschlossen und die Anmeldung von Patenten, insbesondere der Arbeitnehmererfindungen, vereinfacht werden, so die Fachanwältin für IT- & Telekommunikationsrecht Alexandra Weiß aus dem Dresdner Büro.
Neues Recht bringt Vereinfachungen
Bisher war die Zuordnung einer Arbeitnehmererfindung als solche an ein aufwendiges Verfahren mit mehreren Erklärungen und unterschiedlichen Fristen gebunden. Erst nach Einhaltung dieser Formalien hatte der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Vergütung und der Arbeitgeber ein Recht zur Verwendung dieser.
Dieses Verfahren hat sich als nicht praktikabel erwiesen. In vielen Fällen wurden die Formalien nicht gewahrt, was zu einer unklaren Rechtesituation führte. Nicht selten musste diese vor Gericht gelöst werden. Zukünftig gilt eine sogenannte Inanspruchnahmefiktion. Danach gehen Arbeitnehmererfindungen vier Monate nach ihrer Meldung automatisch auf den Arbeitgeber über, wenn dieser die Erfindung nicht vorher freigibt. Dann entsteht auch der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers.
Straffung gerichtlicher Verfahren
Mit dem Patentrechtsmodernisierungsgestz werden auch die gerichtlichen Verfahren gestrafft und sollen damit beschleunigt werden. So wird künftig die erste Instanz bei dem Bun-despatentgericht rechtlichen Hinweise auf Fragen, die für die gerichtliche Entscheidung erheblich sind, geben müssen. Die ebenfalls neu eingeführte Pflicht zur Stellungnahmefristsetzung sollen Überraschungen vermeiden und die Verfahrensdauer erheblich verkürzen.
Auch im Berufungsverfahren sind Änderungen geplant, die eine Halbierung der Verfahrensdauer von derzeit mehr als vier Jahren anstreben. Die Berufungsinstanz wird dann keine vollständig neue Instanz sein. Ziel ist es, die Berufung darauf zu konzentrieren, die Entscheidung der ersten Instanz auf Fehler zu überprüfen – analog zu den Verfahren der Zivilprozessordnung. Auch soll dieser bisher regelmäßig im Berufungsverfahren eingeschaltete Sachverständige nur noch in Ausnahmefällen erforderlich werden.
Gleichzeitig bedeuten diese beiden Änderungen eine erhöhte Sorgfalt beim Vortrag und ggf. frühzeitige Geltendmachung prozessualer Einwendungen.
Empfehlung
Bei Arbeitnehmererfindungen gilt künftig für den Arbeitgeber eine erhöhte Wachsamkeit. Für alle Rechtsstreitigkeiten sollte jetzt mehr denn je frühzeitig ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, der die prozessualen Kniffe kennt und die erfolgreiche Durchsetzung sicher stellt.