Verbraucherschutz bei Kreditverträgen soll verbessert werden
In Umsetzung der Europäischen Verbraucherkreditlinie sollen bei Kreditverträgen umfassendere Informationen eingeführt werden, um unseriöse Lockvogelangebote zu verhindern. Widerrufs- und Rückgaberechte werden vereinfacht. Weiter sollen einheitliche Regelungen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Europa geschaffen werden. Im einzelnen:
Verbraucherdarlehen
Die Bundesregierung beabsichtigt eine dahingehende Verbesserung der vertraglichen Erläuterungen und Informationen, dass ein Verbraucher in Zukunft schon vor Abschluss des Darlehensvertrages über die wesentlichen Bestandteile des Kredits informiert werden muss. Damit wird es für den Verbraucher weitaus einfacher, verschiedene Angebote zu vergleichen und eine fundierte Entscheidung zu treffen, so der Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Christian Zwade.
Die Werbung für Darlehensverträge wird in Zukunft dahingehend stärker reglementiert, dass bei Werbung für den Abschluss eines Darlehensvertrages nicht mehr nur eine einzige Zahl herausgestellt werden darf. Vielmehr sind auch die weiteren Kosten des Vertrages anzugeben und in einem realistischen Beispiel zu erläutern.
Für unterschiedliche Kreditverträge soll es in Zukunft einheitliche Muster zur Unterrichtung der Verbraucher geben. Diese Muster sollen europaweit Geltung finden, so dass Kunden auch Angebote aus dem europäischen Ausland einholen können, weiß der Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Christian Zwade und sein Kollege Götz Kamecke.
Letztlich wird die Kündigung von Darlehensverträgen neu geregelt werden. Kündigungen durch den Darlehensgeber sind bei unbefristeten Verträgen fortan dann nur noch zulässig, wenn eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten vereinbart ist. Verbraucher dagegen können den unbefristeten Vertrag jederzeit mit einer Frist von maximal einem Monat kündigen. Bei befristeten Verträgen, die nicht durch eine Grundschuld oder Hypothek gesichert sind, dürfen Verbraucher das Darlehen künftig jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen. Verlangt der Darlehensgeber in einem solchen Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung, ist diese auf höchstens 1% des vorzeitig zurückgezahlten Betrages beschränkt. Dies stellt eine erhebliche Betonung der Verbraucherrechte dar und wird verhindern, dass Verbraucher allzu leicht, wie augenblicklich, auf Lockvogelangebote herein fallen, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Christian Zwade von Pfefferle, Koch, Helberg & Partner.
Einheitliche Regelungen für grenzüberschreitende Zahlungsdienste
Der einheitliche Euro-Zahlungsraum (SEPA - single euro payments area) wird es ermöglichen, dass europaweite Verfahren für Zahlungen in Euro entwickelt werden. Dadurch wird es beispielsweise alsbald Realität werden können, dass Strom- und Telefonkosten für eine Ferienwohnung auf Mallorca monatlich von einem deutschen Konto bequem abgebucht werden. Auch bei Bestellungen aus dem europäischen Ausland muss eine Bezahlung nicht mehr notwendigerweise per Kreditkarte erfolgen, sondern kann eine Überweisung oder Zahlung im Lastschriftverkehr durchgeführt werden.
Schließlich führen die neuen Regelungen zu einer Vereinheitlichung und Verkürzung der Ausführungs- und Wertstellungsfristen. Bislang sind grenzüberschreitende Überweisungen in der EU binnen fünf Werktagen zu erbringen. Ab 01.01.2012 müssen alle Zahlungsaufträge in Euro innerhalb eines Geschäftstages ausgeführt werden.
Widerrufs- und Rückgaberecht
Die bereits bestehenden Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht werden neu geordnet. Bei Verbraucherverträgen als auch Versicherungsverträgen ist insofern mit mehr Rechtssicherheit zu rechnen. Für die auszuführenden Belehrungen beabsichtigt der Gesetzgeber, Muster zu erstellen.
Die neuen Regelungen zur Stärkung des Verbraucherschutzes sollen bis Sommer 2009 das parlamentarische Verfahren durchlaufen und verabschiedet werden. Danach kann das Gesetz nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.
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| 13.02.2009