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Steuerhinterziehung in Zeiten des Kaufs Schweizer Bankdaten - Zeiten für die Selbstanzeige?

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News | 05.02.2010

Steuerhinterziehung in Zeiten des Kaufs Schweizer Bankdaten - Zeiten für die Selbstanzeige?

Wie bereits beim Ankauf der Bankdaten aus Liechtenstein, erhöht die Entscheidung der Bundesregierung und der Landesregierung NRW zum Ankauf der entwendeten Daten einer in der Schweiz ansässigen Bank den Druck auf die Inhaber von „Schwarzgeldkonten“.

„Vaduzt“ nimmt der Bürger zur Kenntnis, mit welcher Selbstverständlichkeit der Ankauf beschlossen wurde, obwohl diese Vorgehensweise nicht nur in der juristischen Fachliteratur kontrovers diskutiert wird. Dabei wird mit durchaus guten Gründen erwogen, ob sich die zuständigen Amtsträger nicht möglicherweise selbst z.B. wegen Anstiftung zum Verrat von Geschäftsgeheimnissen strafbar machen. Auch die Verwertbarkeit solcher Erkenntnisse in einem Steuerstrafverfahren ist nicht so zweifelsfrei gegeben, wie die staatlichen Stellen dies kolportieren.

Unter kriminalpsychologischen Gesichtspunkten ist die Vorgehensweise beinahe bewunderungswürdig. Wie bei einer Treibjagd wird laut auf den Busch geklopft, um das Wild hinauszutreiben. Es wird nicht mitgeteilt welche Bank (-en?) betroffen sind, sondern nur ständig steigende Schätzungen der hinterzogenen Steuern im mehrstelligen Millionenbereich an die die Medien weitergegeben, die den Lärm noch vervielfachen.

Dies eröffnet denen, die jetzt schlaflose Nächte verbringen, aber auch eine Chance. Noch ist eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO oder besser Steuerberichtigung möglich.

Deren Voraussetzungen sind:

Der Steuerpflichtige berichtigt gegenüber dem Finanzamt die bisher falsch oder unvollständigen Steuererklärungen der Vergangenheit.

Die Angaben sind auch im Hinblick auf die Berechnung der Höhe der hinterzogenen Steuern so vollständig, dass das Finanzamt ohne langwierige Nachforschungen, in der Lage ist den Sachverhalt aufzuklären.

Der Steuerpflichtige ist in der Lage, die hinterzogene Steuer innerhalb einer angemessenen Frist nachzuentrichten.


Dafür ist es allemal zu spät, wenn die Steuerfahndung an die Tür klopft. Vielleicht ist der Preis für eine ruhige Nacht gar nicht so hoch –wir beraten sie gern.

Dr. Christian Zwade
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Bankenrecht, Finanzierung, Leasing, Erbrecht und Unternehmensnachfolge

Fon +49 (0)3 51 / 8 84 68 - 25

E-Mail kanzleidd@pfefferle.de

 

Dr. Martin Schlaich
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Wirtschaftsmediator
Gesellschaftsrecht; Bankrecht, Finanzierung, Leasing; Wirtschaftsrecht; Wirtschaftsmediation


Fon +49 (0) 71 31 / 96 54 - 36

E-Mail martin.schlaich@pfefferle.de

 

Götz Kamecke
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Forderungsmanagement; Bankenrecht, Finanzierung, Leasing

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Tobias Göbel
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Compliance Officer
Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

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