BAG-Urteil bringt interessante Gestaltungsmöglichkeiten bei der Befristung von Arbeitsverträgen
Aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11.04.2011 ergeben sich neue Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber, darauf weist die Anwaltskanzlei Pfefferle Koch Helberg aus Heilbronn hin. Nach der aktuellen Entscheidung steht eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers der Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Grund („sachgrundlose Befristung“) nicht mehr entgegen, wenn diese Beschäftigung mehr als drei Jahre zurückliegt.
Obwohl der DGB dieses Urteil bereits heftig kritisiert, ergeben sich hieraus für den Arbeitgeber interessante Gestaltungsvarianten bei neuen Arbeitsverträgen. Wie genau Arbeitgeber von der neuen Rechtsauffassung profitieren können, erläutern Ihnen die Fachanwälte für Arbeitsrecht von der Anwaltskanzlei Pfefferle Koch Helberg gerne im Detail.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Bernd-Uwe Sätzler
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fon 07131 / 96 54 - 0
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