HomeNewsVerzichtsklauseln der Süddeutschen Krankenversicherung AG

Verzichtsklauseln der Süddeutschen Krankenversicherung AG

| News

News | 22.07.2011

Verzichtsklauseln der Süddeutschen Krankenversicherung AG

Verzichtsklauseln der Süddeutschen Krankenversicherung AG in gerichtlicher Klärung

Ausgeschiedene Versicherungsvertreter wehren sich

Die Kanzlei Pfefferle Helberg & Partner aus Heilbronn vertritt einige bei der Süddeutsche Krankenversicherung AG ausgeschiedene Versicherungsvertreter, die sich gegen Provisionsrückforderungen der SDK zur Wehr setzen. Rechtsanwalt Dr. Martin Schlaich, Heilbronn, der die ausgeschiedenen Versicherungsvertreter in Prozessen vor dem Landgericht Ulm und dem Landgericht Heilbronn vertritt, ist überzeugt, dass die von der SDK in den Provisionsrichtlinien geregelten Klauseln die Versicherungsvertreter unangemessen benachteiligen und damit unwirksam sind.

Unangemessene Benachteiligung

"Es kann nicht richtig sein, dass ausgeschiedene Versicherungsvertreter bereits verdiente Provisionen zurückzahlen sollen, obwohl der Versicherungskunde seine Beiträge über die Jahre vollständig leistet und die SDK damit vollständig von der Vermittlungsleistung profitiert", so die dezidierte Meinung von Dr. Martin Schlaich. Und weiter: "Offensichtlich will die SDK mit solchen Klauseln in einem härter werdenden Marktumfeld Versicherungsvertreter dauerhaft an sich ketten; denn welcher Versicherungsvertreter kann es sich denn leisten, bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung derart hohe Provisionen zurückzuzahlen?"


Intransparente Vertragsgestaltung


Insgesamt bemängelt Dr. Schlaich die gesamte Vertragsstruktur in den Vereinbarungen mit den Versicherungsvertretern: Selbst für einen Juristen ist es kaum möglich, auch nur einen Überblick zu gewinnen. Ein normaler Versicherungsvertreter ist niemals in der Lage, den Inhalt und die Tragweite der ihm von der Versicherung vorgesetzten Regelungen zu erfassen und zu bewerten".


Überprüfung lohnt sich:

  • Gerade wenn Versicherungsvertreter mit dem Gedanken spielen, das Versicherungsunternehmen zu wechseln, lohnt sich eine vorherige Beratung. Denn allzu oft gibt der Versicherungsnehmer klein bei, ohne seine rechtliche Position vollständig zu überblicken.
  • Gerade in Fällen, in denen Versicherungsvertreter aus der SDK ausscheiden, ist eine vorherige Beratung dringend zu empfehlen. "Wenigstens beim Ausscheiden aus dem Unternehmen sollte der Versicherungsvertreter seine Rechte kennen und ausüben" so Dr. Schlaich.

Die Kanzlei Pfefferle Helberg & Partner steht gerade Versicherungsvertretern der SDK gerne mit Rat und Tat zur Seite.


Ansprechpartner für Versicherungsrecht:


Rechtsanwalt Dr. Martin Schlaich
Rechtsanwalt Jan-Henning Brand