HomeNewsAchtung, Verjährung!

Achtung, Verjährung!

| News

News | 22.09.2011

Achtung, Verjährung!

Letzter Termin: 31.12.2011.
Dann verjähren sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Kapitalanlagen, die vor dem 01.01.2002 abgeschlossen wurden.
Handeln Sie jetzt! Mit unserer Unterstützung. Die Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg und Partner bietet kostenlose Info-Veranstaltungen am 12. / 19. und 26. Oktober in Heilbronn!




Hintergrund:
Im Zuge der Schuldrechtsreform vom 01.01.2002 hat der Gesetzgeber eine Verjährungshöchstfrist von 10 Jahren eingeführt. Dies bedeutet, dass Ansprüche, die vor dem 01.01.2002 entstanden sind, zum 31.12.2011 verjähren. Daher können Sie Ihre Ansprüche, gerade wenn Sie bei Kapitalanlagen falsch beraten worden sind, nur noch dieses Jahr geltend machen. Davon erfasst sind: geschlossene Immobilienfonds, atypisch stille Beteiligungen, etc.

Was vielen Anlegern nicht bewusst ist:
Bei diesen schon mehr als 10 Jahre alten missglückten Kapitalanlagen, können in vielen Fällen auch heute noch erfolgreich Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Vielleicht ist Ihnen das gar nicht bewusst?

Handeln Sie jetzt! Mit unserer Unterstützung.
Die Kapitalmarktrechtsexperten der Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg & Partner informieren Sie unverbindlich & kostenlos über Ihre Möglichkeiten, wie Sie Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit missglückten Kapitalanlagen durchsetzen können.

Informationsabende (kostenfrei):
Beginn: 17.00 Uhr
Termine: 12. / 19. und 26. Oktober (jeweils mittwochs, begrenzte Teilnehmerzahl)

Ihre Anmeldung nehmen wir gerne entgegen:

Carola Baumgart
Telefon: 07131 - 9654-36
E-Mail: carola.baumgart@pfefferle.de

 
Haben Sie weitere Fragen?
Wir helfen Ihnen selbstverständlich gerne jederzeit weiter. Wenn Sie wünschen, beraten wir Sie auch gerne unverbindlich in einem persönlichen Gespräch.

Ihre Ansprechpartnerin:

Rechtsanwältin Sophie Kainer
Telefon: 07131 -9654 -36
E-Mail: sophie.kainer@pfeffferle.de