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Gegenwärtige Verwaltungspraxis ist rechtswidrig

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News | 02.06.2006

Gegenwärtige Verwaltungspraxis ist rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof (EUGH) bestätigt die Verpflichtung zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis - gegenwärtige Verwaltungspraxis ist damit rechtswidrig !


Pfefferle, Koch, Helberg informiert Sie über die Entscheidung des EUGH vom 06. April 2006 (C-227/05). Darin hat er die Anerkenntnispflicht Deutschlands für eine im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis bestätigt und dies als gefestigte europäische Rechtssprechung bezeichnet. Die Verwaltungsbehörden hätten für andere Entscheidungen keinen Ermessensspielraum.

Die Entscheidung erging aufgrund einer Anfrage des VGH München, der einfach nicht glauben konnte, dass der EUGH im bekannten Kapper-Urteil tatsächlich meinte, was er sagte und die Vorzüge des deutschen Fahrerlaubnisrechts einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollte.

Zahlose Verwaltungsgerichte in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen hatten den betroffenen Bürgern den begehrten Rechtsschutz versagt - teilweise sogar erklärt, die Bürger hätten gar kein Rechtsschutzbedürfnis im Hinblick auf die Anrufung der Gerichte wegen des Verlusts ihrer Fahrerlaubnis.

Alle diese Entscheidungen sind europarechtswidrig und der EUGH geht sogar noch weiter: Er verpflichtet die deutschen Behörden zur Umschreibung der Fahrerlaubnis.

Es bleibt spannend: Verweigert die deutsche Rechtssprechung dem EUGH erneut die Gefolgschaft? Und: Gibt es Möglichkeiten Schadenersatzforderungen geltend zu machen?

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