VERFAHRENSDOKUMENTATION

GoBD – Die Gnadenfrist ist abgelaufen

Die IT- gestützte Buchführung muss von einem sachverständigen Dritten hinsichtlich ihrer formellen und sachlichen Richtigkeit in angemessener Zeit prüfbar sein. Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit des Soll-Verfahrens ist eine ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation, welche die Beschreibung aller zum Verständnis der Buchführung erforderlichen Verfahrensbestandteile, Daten und Dokumentenbestände enthalten muss.

Die Finanzverwaltung fordert deshalb in den GoBD für zahlreiche Bereiche Verfahrensdokumentationen von den steuerpflichtigen Unternehmen. Das betrifft vor allem die geordnete und sichere Belegablage. Insbesondere dann, wenn nicht täglich oder nicht kurzfristig gebucht wird, kommt es darauf an, wie im Unternehmen die Vollständigkeit, Ordnung und Unveränderbarkeit der Belege gesichert wird und wie sie vor Verlust geschützt werden.

Gerne beraten wir Sie bei der Erstellung einer entsprechenden Verfahrensdokumentation zur Belegablage in Ihrem Unternehmen.

Sprechen Sie uns bei Bedarf bitte an.