Ordnungswidrigkeit, Strafrecht, StVO: Der neue Bußgeldkatalog

Erwartungsgemäß hat der Bundesrat am 8. Oktober 2021 der Bußgeldnovelle zugestimmt. Damit kann der neue Bußgeldkatalog voraussichtlich noch im November dieses Jahres in Kraft treten. Wie ebenfalls zu erwarten war, treten teilweise erhebliche Verschärfungen, gerade im Bereich der Geschwindigkeitsübertretungen ein. Hauptargument für die Erhöhung der Geldbußen, vor allem bei Geschwindigkeitsübertretungen war, dass man ein deutliches Signal setzen wollte, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, da diese häufigste Unfallursache sei.

 

Was bleibt beim Alten?

Wie auch schon in der Diskussion zur vorangegangenen, aber wegen eines Formfehlers ungültigen Bußgeldnovelle, standen auch dieses Mal wieder verschärfte Sanktionen hinsichtlich der Fahrverbote im Raum, konnten jedoch im Endeffekt nicht durchgesetzt werden.

 

Was ändert sich?

Dafür wurden die Bußgelder u.a. für Geschwindigkeitsüberschreitungen massiv angehoben, teilweise wurden diese sogar verdoppelt. Ebenfalls angehoben wurden die Bußgelder für Vorfahrtsmissachtungen oder für Verstöße beim Abbiegen. Im Bereich des Nicht-Bildens einer Rettungsgasse sind sogar einmonatige Fahrverbote, sowie Punkte hinzugekommen. Ebenfalls geändert wurden Umweltverstöße, als auch Verstöße für falsches Halten oder Parken. Auch hier sind nicht nur deutliche Erhöhungen, sondern auch in bestimmten Fällen die Ahndung mit Punkten vorgenommen worden.

 

Was tun, wenn ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ins Haus flattert?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder gar einen Bußgeldbescheid erhalten haben, anwaltlichen Rat einzuholen, bevor Sie sich vorschnell äußern oder gar das Bußgeld akzeptieren. Eine umfassende Überprüfung und Beratung kann nur ein auf Bußgeldsachen spezialisierter Anwalt vornehmen. Oft kann hierdurch viel erreicht werden, vor allem wenn es um Fahrverbote geht und der Betroffene auf seinen Führerschein dringend angewiesen ist.

 

Gegenüberstellung alter und neuer Bußgeldkatalog

 

TatbestandBußgeldPunkteFahrverbot
Geschwindigkeitsübertretungen außerorts   
bis 10 km/h10 EUR  |  neu: 20 EUR
11-15 km/h20 EUR  |  neu: 40 EUR
16-20 km/h30 EUR  |  neu: 60 EUR
21-25 km/h70 EUR  |  neu: 100 EUR1
26-30 km/h80 EUR  |  neu: 150 EUR11 Monat*
31-40 km/h120 EUR  |   neu: 200 EUR11 Monat*
41-50 km/h160 EUR  |  neu: 320 EUR21 Monat
51-60 km/h240 EUR  |  neu: 480 EUR21 Monat
61-70 km/h440 EUR  |  neu: 600 EUR22 Monate
über 70 km/h600 EUR  |  neu: 700 EUR23 Monate
Geschwindigkeitsübertretungen innerorts   
bis 10 km/h15 EUR  |  neu: 30 EUR
11-15 km/h25 EUR  |  neu: 50 EUR
16-20 km/h35 EUR  |  neu: 70 EUR
21-25 km/h80 EUR  |  neu: 110 EUR1
26-30 km/h100 EUR  |  neu: 180 EUR11 Monat*
31-40 km/h160 EUR  |   neu: 260 EUR11 Monat
41-50 km/h200 EUR  |  neu: 400 EUR21 Monat
51-60 km/h280 EUR  |  neu: 560 EUR22 Monate
61-70 km/h480 EUR  |  neu: 700 EUR23 Monate
über 70 km/h680 EUR  |  neu: 800 EUR23 Monate

* Fahrverbot, wenn innerhalb von 12 Monaten zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h oder mehr begangen wurden.

Autor

Dr. Andreas Hatz
Rechtsanwalt

Der Autor ist Associate der Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg & Partner in Heilbronn