Gesellschaftsrecht: Erste Online-Gründung einer GmbH in Deutschland

Es ist ein Meilenstein der Digitalisierung des Notariats. Am 01.08.2022 ist erstmalig in Deutschland eine GmbH online gegründet worden. Beurkundet wurde dabei in einer Videokonferenz über das Portal der Bundesnotarkammer. Der Gründer saß in Berlin, der Notar in München. Die Gründung markiert den Start des notariellen Online-Verfahrens.

Neben der Gründung einer GmbH sollen jetzt auch Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister digital möglich sein. Wer etwa zum Geschäftsführer bestellt wird, oder die Geschäftsadresse seiner Gesellschaft ändern möchte, muss den Notar nicht mehr vor Ort aufsuchen, sondern kann die Beglaubigung in einer Videokonferenz mit dem Notar bequem von überall aus vornehmen.

Benötigt werden nur ein Laptop oder Tablet sowie ein Smartphone mit der kostenfreien Notar-App und ein aktuelles Ausweisdokument.

Die Beteiligten werden anhand eines elektronischen Identitätsnachweises der höchsten Sicherheitsstufe identifiziert, etwa mit der eID-Funktion des deutschen Personalausweises. Das System überprüft dabei, ob das Ausweisdokument gefälscht oder gestohlen wurde.

In einem Jahr soll das notarielle Online-Verfahren nochmals erweitert werden.  Ab dem 1. August 2023 sollen auch Sachgründungen einer GmbH, Änderungen eines GmbH-Gesellschaftsvertrags und Anmeldungen zum Vereinsregister online möglich sein.

Sonstige Vorgänge werden weiterhin ausschließlich vor Ort beurkundet. Bei einem Immobilienkauf oder erb- und familienrechtlichen Angelegenheiten soll weiterhin die Präsenz erforderlich bleiben, da meist Privatpersonen ohne besondere Vorkenntnisse beteiligt sind.

Die Möglichkeit der Online-Beurkundung macht die kompetente und begleitende Beratung im Vorfeld noch wichtiger als bisher.

Rechtsanwalt Michael A. Lohmayer, steht Ihnen in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Erbrecht, Unternehmens- und Vermögensnachfolge als wichtiges und erfahrenes Bindeglied zum Notar und für die Abwicklung jederzeit gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zum notariellen Online-Verfahren finden Sie auf den Seiten der Bundesnotarkammer unter online-verfahren.notar.de (externer Link).

Autor

Michael A. Lohmayer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Wirtschaftsmediator
Testamentsvollstrecker (AGT)

Der Autor ist Partner der Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg & Partner in Heilbronn