
Die Schadensregulierung im Zeitalter der E-Mobilität
Die Automobilindustrie und der Automarkt waren im Kalenderjahr 2022 geprägt vom Aufschwung der E-Mobilität. Jeder fünfte zugelassene Neuwagen in Deutschland hatte einen Elektroantrieb. Die vermehrte Teilnahme von Elektrofahrzeugen im Straßenverkehr bringt jedoch auch zahlreiche Änderungen der Schadensregulierung mit sich.
Wichtige Themen dürften u.a. der Ausfallschaden und die Standkosten sein.
Bei einem erheblich beschädigten Elektrofahrzeug, wobei auch die Batterie äußerlich beschädigt ist, muss erneuert werden. Der Ausfall des Elektrofahrzeugs dürfte in diesem Fall klar sein.
Problematisch wird es jedoch, wenn die Batterie an sich keine äußerlichen Beschädigungen aufweist, jedoch das umgebende Material unfallbedingt verformt ist. Dann können die Schutzmechanismen der Batterie beeinträchtigt sein. Gegegebenenfalls kann dann die Antriebsbatterie brennen.
Die meisten Hersteller schreiben bei einer Verformung vor, dass das Fahrzeug auf einem Quarantäneplatz für mindestens fünf Tage abgestellt werden muss. Dann können etwaige Temperaturerhöhungen beobachten werden. Dabei muss das beschädigte Elektrofahrzeug etwa in einem Abstand von 15 × 12,5 m entfernt zu anderen Fahrzeugen abgestellt werden.
Erst nachdem ausgeschlossen werden kann, dass bei der Batterie Temperaturerhöhungen zu erwarten sind, kann der Sachverständige sein Schadensgutachten fertigstellen und etwaige Reparaturen vorgenommen werden.
Der Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen (VBA) hat in seiner Preis- und Strukturbefragung 2022 die üblichen Standkostenbeträge mit einer Bandbreite von 25 bis 150 Euro pro Tag angegeben.
Daneben ist der Ausfall des Fahrzeuges während der Quarantänezeit als Nutzungsausfallentschädigung ebenfalls erstattungsfähig.
Bei der komplexen Schadensregulierung und der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche unterstützen wir Sie auch im Zeitalter der E-Mobilität.
Rückfragen? Beantworten wir gerne persönlich.
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Hierzu zählt auch das Gewährleistungsrecht beim Fahrzeugkauf, bei Reparaturen sowie die Rechtsberatung rund um das Thema Oldtimer.
Autor
Ömer Yasar
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Der Autor ist Associate der Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg & Partner in Heilbronn