Position der Pflichtteilsberechtigten durch notarielles Nachlassverzeichnis gestärkt
Fachanwalt für Erbrecht Michael A. Lohmayer, Partner der Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg & Partner, und Rechtsanwalt Vincenzo Manzo informieren über den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 07.03.2024 (Az. I ZB 40/23)
Der Notar, der vom Erben mit der Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses beauftragt worden ist, entscheidet nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen, welche Ermittlungen er vornimmt und welcher Erkenntnisquellen er sich bedient. Die Anforderungen an den Umfang der Ermittlungen richten sich nach den konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls und orientieren sich daran, welche Nachforschungen ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde. Der Notar ist nicht verpflichtet, ohne konkrete Anhaltspunkte in alle denkbaren Richtungen zu ermitteln, um weiteres Nachlassvermögen aufzuspüren.
Der Pflichtteilsberechtigte steht regelmäßig vor dem Dilemma, dass er zur Bezifferung seiner Ansprüche auf die Auskünfte der Erben zum Umfang und zum Wert des Nachlasses angewiesen ist. Es wird wohl nirgends so viel gelogen, wie bei der Erteilung der Auskünfte zum Nachlass, insbesondere zu den lebzeitigen Zuwendungen.
Das Gesetz gesteht dem Pflichtteilsberechtigten daher das Recht zu, die Auskunft durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu verlangen. Unklar und in der Rechtsprechung uneinheitlich beantwortet war allerdings die Frage, in welchem Umfang der Notar die Angaben der Erben verifizieren und eigene Ermittlungen anstellen muss.
Der Bundesgerichtshof hat jetzt den Notaren vorgegeben, nach welchen Kriterien eigene Ermittlungen anzustellen sind. Gleichzeitig hat er auch die Grenzen der Ermittlungspflicht aufgezeigt.
Der Notar muss diejenigen Ermittlungen anstellen, die ein objektiver Dritter für erforderlich halten darf. Ohne konkrete Anhaltspunkte muss der Notar allerdings nicht „ins Blaue hinein“ ermitteln.
Fachanwalt für Erbrecht Michael A. Lohmayer und Rechtsanwalt Vincenzo Manzo beraten und unterstützen Sie professionell und erfahren bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Autor
Michael A. Lohmayer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Wirtschaftsmediator
Testamentsvollstrecker (AGT)
Der Autor ist Partner der Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg & Partner in Heilbronn