Entwicklung der Insolvenzverfahren 2021 und Ausblick

2021 weiterer Rückgang der Unternehmensinsolvenzen um 11,7 %, Verbraucherinsolvenzverfahren haben sich in 2021 zum Vorjahr fast verdoppelt *

Im Jahr 2021 haben in Deutschland 13.993 Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das waren 11,7 % weniger als in 2020. Demgegenüber haben 106.246 sonstige Schuldner einen Insolvenzantrag gestellt. Diese teilen sich wie folgt auf:

 Anzahl der InsolvenzverfahrenEntwicklung zum Jahr 2020
Verbraucherinsolvenzen79.620+90,7 %
Natürliche Personen als Gesellschafter491+36,4 %
Ehemals Selbständige 22.514+64,7 %
Nachlässe und Gesamtgut 3.621+5,9 %

Bereits in 2020 war in Relation zu 2019 ein Rückgang an Unternehmensinsolvenzen um knapp 15 % zu verzeichnen gewesen.

Spitzenreiter der Unternehmen, welche in 2021 einen Insolvenzantrag gestellt haben, war mit 2.423 Insolvenzanträgen das Baugewerbe, gefolgt vom Handel und Kfz-Werkstätten mit 2.122 Insolvenzanträgen. Das Gastgewerbe verzeichnete 1.379 Insolvenzanträge.

Die Ursachen für diese Entwicklung sind einerseits in den staatlichen Sonderregelungen aufgrund des Pandemiegeschehens zu suchen. So wurde von Anfang März 2020 bis Ende 2020 die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen ausgesetzt. Diese Sonderregelung wurde für Unternehmen, welche staatliche Hilfeleistungen bis November 2020 beantragt hatten, bis Ende April verlängert. Auch aufgrund des Hochwassers im Juli 2021 wurden Insolvenzantragspflichten für betroffene Unternehmen ausgesetzt.

Andererseits waren die umfangreichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen ein weiterer Grund für den massiven Rückgang an Unternehmensinsolvenzen.

Dagegen stiegen die Verbraucherinsolvenzverfahren um mehr als 90 %.

Dieser starke Anstieg ist zweifelsohne im Zusammenhang mit dem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren zu sehen, welches für beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren zum 01.10.2021 zum Tragen kam. Durch dieses Gesetz wird die Möglichkeit sich von seinen Verbindlichkeiten zu befreien auf 3 Jahre verkürzt.

Laut den vorläufigen Angaben von Destatis sind im Februar 2022 im Verhältnis zum Vormonat 4,2 % mehr Unternehmensinsolvenzanträge gestellt worden. Allerdings sanken diese im Januar 2022 im Verhältnis zum Dezember 2021 um 17,2 %.

Die aktuelle Situation am Wirtschaftsmarkt hat sich aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine massiv verschärft. So hat die Automobilindustrie die Produktion von Neuwägen zu einem erheblichen Teil für mehrere Monate ausgesetzt, da unter anderem Kabelbäume nicht mehr verfügbar waren. Die Materialpreise von Stahl und Aluminium haben sich innerhalb weniger Tage um mehr als 30 % erhöht, was sich in der gesamten metallverarbeitenden Industrie niederschlägt, insbesondere aber im Baugewerbe. Die Verteuerung von Energie tut ihr Übriges.

Die Entwicklung für die deutsche Marktwirtschaft wird sich diesen Faktoren nicht ohne Beeinträchtigung entgegenstemmen können. Es bleibt abzuwarten, wie der Staat hierauf reagiert.

Die Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg & Partner in Heilbronn steht Ihnen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Steuerrecht sowie mit betriebswirtschaftlichem Knowhow in schwierigen Situationen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit dem geschäftsführenden Partner, Herrn Rechtsanwalt Harry Kressl, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Wirtschaftsmediator Kontakt auf.

*Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 098 vom 10. März 2022

Über uns

Die Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg & Partner in Heilbronn berät seit vielen Jahren mittelständische Unternehmen erfolgreich in schwierigen wirtschaftlichen Situationen, federführend durch Rechtsanwalt Harry Kressl. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht und Wirtschaftsmediator ist er spezialisiert auf die Begleitung von Unternehmen in Krisensituationen, die Restrukturierung in wirtschaftlichen und rechtlichen Belangen und die Begleitung der geschäftsführenden Organe. Sein reichhaltiger Erfahrungsschatz aus über 20 Jahren Tätigkeit als Insolvenzverwalter runden seine Expertise ab.

Autor

Harry Kressl
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Wirtschaftsmediator

Der Autor ist Partner der Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg & Partner in Heilbronn