Gesellschaftsrecht: Transparenzregister - Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder

Im Zusammenhang mit dem Transparenzregister wurden allein von Juli 2022 bis September 2023 Bußgelder in Höhe von insgesamt mehr als 7,6 Millionen € verhängt.

Das hat eine kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ zum Transparenzregister an die Bundesregierung und deren Antwort ergeben. Insgesamt sind mehr als 35.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren rechtskräftig beendet. Im Schnitt wurde pro Unternehmen ein Bußgeld von über 200 € verhängt.

Trotz dieser deutlichen Signale sind immer noch knapp die Hälfte aller GmbHs (über 700.000) nicht im Transparenzregister eingetragen. Ob die GmbH einen aktiven Geschäftsbetrieb hat oder nicht, ändert an der Eintragungspflicht nichts.

Da die anfängliche Verfolgungsfreiheit für die Unternehmen nunmehr beendet ist und das Bußgeldrisiko bei Fehlverhalten fortbesteht, ist Handlungsbedarf unumgänglich.

Mit unserem Meldeservice nehmen wir Ihnen die Eintragung ins Transparenzregister ab. Für viele unserer Mandanten haben wir bereits Eintragungen vorgenommen oder Unstimmigkeitsmeldungen erfolgreich behoben.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr über unsere Leistungen erfahren?

Sprechen Sie uns gerne persönlich an. Wir bieten umfassende Unterstützung im Zusammenhang mit dem Transparenzregister an, einschließlich der Ermittlung der wirtschaftlichen Berechtigten, deren Eintragung, der Überprüfung bestehender Einträge und der Bearbeitung von Unstimmigkeitsmeldungen.

Autor

Vincenzo Manzo
Rechtsanwalt

Der Autor ist Associate der Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg & Partner in Heilbronn