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Pfefferle Helberg & Partner erstreitet Wettbewerbsverbot vor dem LAG Hamm

Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gelang es der Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg & Partner in Heilbronn unter Federführung des Arbeitsrechtlers Michael Englert für eine Vertriebsgesellschaft ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gerichtlich durchzusetzen.

Die Arbeitsvertragsparteien hatten ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Der im Außendienst beschäftigte Mitarbeiter kündigte das Arbeitsverhältnis und trat danach in die Dienste eines Wettbewerbers. Nachdem die Arbeitgeberin hiervon erfuhr, forderte sie den Mitarbeiter unter Bezugnahme auf das Wettbewerbsverbot auf, Auskunft zu erteilen über das ihm beim Wettbewerber zugewiesene Gebiet und über die von ihm ausgeübte Tätigkeit. Der Mitarbeiter verweigerte entsprechende Auskünfte.

Dem Mitarbeiter wurde im Wege der einstweiligen Verfügung ein Tätigwerden für den Wettbewerber untersagt. Das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn hat das Landesarbeitsgericht Hamm auf die Berufung hin bestätigt (LAG Hamm (Westfalen), Urt. vom 07.10.2019 – 18 SaGa 49/19 –, juris).

Die Anwaltskanzlei Pfefferle, Helberg & Partner berät Unternehmen bei der Einführung sowie Durchsetzung von Wettbewerbsvereinbarungen mit Arbeitnehmern als auch Organmitgliedern. Umgekehrt prüfen die Fachanwälte auch bestehende Wettbewerbsklauseln im Rahmen von Bewerbungsverfahren.

Autor

Michael Englert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Der Autor ist Associate der Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg & Partner in Heilbronn