WEG: drei Vergleichsangebote müssen nicht sein

Der BGH erteilt der langjährigen gerichtlichen Praxis eine Absage, Beschlüsse wegen fehlender Vergleichsangebote für ungültig zu erklären.
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Der BGH erteilt der langjährigen gerichtlichen Praxis eine Absage, Beschlüsse wegen fehlender Vergleichsangebote für ungültig zu erklären.