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Wohnraummiete: übermäßige Tierhaltung als Kündigungsgrund

Hält der Mieter übermäßig viele Tiere in der Wohnung, kann dies zur fristlosen Kündigung führen und strafrechtliche Konsequenzen haben.

Wohnraummiete: der Mieter zahlt nicht (mehr) – was tun?

In herausfordernden Zeiten nehmen Mietausfälle zu. Konsequentes und schnelles Vermieterhandeln ist gefordert.

Mietrecht: zu kurze Besichtigung – fristlose Kündigung

Macht der Mieter bei einer Besichtigung zu enge Vorgaben, kann dies zur fristlosen Kündigung berechtigen.