Arbeitsrecht: Vorsicht bei Bezugnahme auf Tarifverträge

Nicht tarifgebundene Arbeitgeber können in Arbeitsverträgen auf Tarifverträge Bezug nehmen. Dies birgt aber Risiken, wie eine BAG-Entscheidung zeigt.
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Nicht tarifgebundene Arbeitgeber können in Arbeitsverträgen auf Tarifverträge Bezug nehmen. Dies birgt aber Risiken, wie eine BAG-Entscheidung zeigt.