After-Work im QBig: Gesetzliches Ehegattenvertretungsrecht und ChatGPT
Informativer und kurzweiliger Vortrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Michael A. Lohmayer und Rechtsanwalt Vincenzo Manzo.
General- und Vorsorgevollmachten überflüssig?
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Michael A. Lohmayer informiert über das seit 1. Januar 2023 geregelte gesetzliche Vertretungsrecht des Ehegatten.
Erbrecht: BGH zum Verhältnis von transmortaler Vollmacht und Testamentsvollstreckung
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Michael A. Lohmayer informiert über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Verhältnis von transmortaler Vollmacht und Testamentsvollstreckung.
Erbrecht: Wirksamkeit nachträglicher Änderungen im Testament
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Michael A. Lohmayer informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg mit hoher Praxisrelevanz.
Erbrecht: Formloser Pflichtteilsverzicht kann gültig sein
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Michael A. Lohmayer informiert über einen praxisrelevanten Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Koblenz.
Erbrecht: Bestattungsberechtigte nächste Angehörige können verauslagte Beerdigungskosten von den Erben ersetzt bekommen
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Michael A. Lohmayer informiert über eine aktuelle und praxisrelevante Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz.
Erbrecht, Mietrecht: Tod des Mieters – Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Michael A. Lohmayer informiert über eine aktuelle und praxisrelevante Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg.
BGH: Grabpflegekosten führen nicht zur Pflichtteilskürzung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nunmehr eine alte Streitfrage entschieden. Worum die Parteien stritten und wie der BGH argumentierte, erfahren Sie in diesem Artikel unseres Fachanwalts für Erbrecht Michael A. Lohmayer.
Nachweis des Erbrechts gegenüber der Bank ohne Erbschein
Nach dem Tod des Erblassers ist es für den Erben nicht immer einfach, an die Konten des Verstorbenen heranzukommen. Die Vorlage eines Erbscheins gegenüber der Bank ist nicht immer zwingend erforderlich, um das Erbrecht zu belegen.
Missbrauch der General- und Vorsorgevollmacht
Eine General- und Vorsorgevollmacht dient der Vorsorge für den Fall, dass eine Person durch Alter, Krankheit oder aber Unfall wegen fehlender Einsichtsfähigkeit nicht mehr für sich selbst handeln kann. Das Oberlandesgericht Köln hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob das Grundbuchamt den Missbrauch einer General- und Vorsorgevollmacht prüfen muss.