Nachweis des Erbrechts gegenüber der Bank ohne Erbschein

Nach dem Tod des Erblassers ist es für den Erben nicht immer einfach, an die Konten des Verstorbenen heranzukommen. Die Vorlage eines Erbscheins gegenüber der Bank ist nicht immer zwingend erforderlich, um das Erbrecht zu belegen.