General- und Vorsorgevollmachten überflüssig?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Michael A. Lohmayer informiert über das seit 1. Januar 2023 geregelte gesetzliche Vertretungsrecht des Ehegatten.
Erbrecht: BGH zum Verhältnis von transmortaler Vollmacht und Testamentsvollstreckung

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Michael A. Lohmayer informiert über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Verhältnis von transmortaler Vollmacht und Testamentsvollstreckung.
Bevollmächtigter darf Vollmacht des Mitbevollmächtigten nicht entziehen

Die Auslegung einer General- und Vorsorgevollmacht war Gegenstand einer aktuellen Entscheidung des OLG Karlsruhe. Dem lagen Meinungsverschiedenheiten der Bevollmächtigten zugrunde.
Erbrecht: Wirksamkeit nachträglicher Änderungen im Testament

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Michael A. Lohmayer informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg mit hoher Praxisrelevanz.
Erbrecht: Formloser Pflichtteilsverzicht kann gültig sein

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Michael A. Lohmayer informiert über einen praxisrelevanten Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Koblenz.
Erbrecht: Bestattungsberechtigte nächste Angehörige können verauslagte Beerdigungskosten von den Erben ersetzt bekommen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Michael A. Lohmayer informiert über eine aktuelle und praxisrelevante Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz.
Erbrecht, Mietrecht: Tod des Mieters – Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Michael A. Lohmayer informiert über eine aktuelle und praxisrelevante Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg.
BGH: Grabpflegekosten führen nicht zur Pflichtteilskürzung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nunmehr eine alte Streitfrage entschieden. Worum die Parteien stritten und wie der BGH argumentierte, erfahren Sie in diesem Artikel unseres Fachanwalts für Erbrecht Michael A. Lohmayer.
Nachweis des Erbrechts gegenüber der Bank ohne Erbschein

Nach dem Tod des Erblassers ist es für den Erben nicht immer einfach, an die Konten des Verstorbenen heranzukommen. Die Vorlage eines Erbscheins gegenüber der Bank ist nicht immer zwingend erforderlich, um das Erbrecht zu belegen.
Missbrauch der General- und Vorsorgevollmacht

Eine General- und Vorsorgevollmacht dient der Vorsorge für den Fall, dass eine Person durch Alter, Krankheit oder aber Unfall wegen fehlender Einsichtsfähigkeit nicht mehr für sich selbst handeln kann. Das Oberlandesgericht Köln hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob das Grundbuchamt den Missbrauch einer General- und Vorsorgevollmacht prüfen muss.