Arbeitsrecht: kein Präventionsverfahren vor Probezeitkündigung

Das BAG verneint einen Anspruch eines in Probezeit befindlichen schwerbehinderten Arbeitnehmers auf ein Präventionsverfahren nach SGB IX.
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Das BAG verneint einen Anspruch eines in Probezeit befindlichen schwerbehinderten Arbeitnehmers auf ein Präventionsverfahren nach SGB IX.