Wohnraummiete: übermäßige Tierhaltung als Kündigungsgrund

Hält der Mieter übermäßig viele Tiere in der Wohnung, kann dies zur fristlosen Kündigung führen und strafrechtliche Konsequenzen haben.
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Hält der Mieter übermäßig viele Tiere in der Wohnung, kann dies zur fristlosen Kündigung führen und strafrechtliche Konsequenzen haben.