Missbrauch der General- und Vorsorgevollmacht

Eine General- und Vorsorgevollmacht dient der Vorsorge für den Fall, dass eine Person durch Alter, Krankheit oder aber Unfall wegen fehlender Einsichtsfähigkeit nicht mehr für sich selbst handeln kann. Das Oberlandesgericht Köln hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob das Grundbuchamt den Missbrauch einer General- und Vorsorgevollmacht prüfen muss.