Arbeitsrecht: Trotz Bus- und Bahnstreik pünktlich zur Arbeit
Arbeitnehmer, die auf den ÖPNV angewiesen sind, müssen auch bei einem Bus- und Bahnstreik pünktlich zur Arbeit erscheinen.
Recht Steuer Wirtschaft
Arbeitnehmer, die auf den ÖPNV angewiesen sind, müssen auch bei einem Bus- und Bahnstreik pünktlich zur Arbeit erscheinen.