Arbeitsrecht: Trotz Bus- und Bahnstreik pünktlich zur Arbeit

Arbeitnehmer, die auf den ÖPNV angewiesen sind, müssen auch bei einem Bus- und Bahnstreik pünktlich zur Arbeit erscheinen.
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Arbeitnehmer, die auf den ÖPNV angewiesen sind, müssen auch bei einem Bus- und Bahnstreik pünktlich zur Arbeit erscheinen.