WEG: Kein Zurückbehaltungsrecht gegen Hausgeldforderungen

Ein aus Sicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen erfreuliches Grundsatzurteil hat der BGH gefällt.
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Ein aus Sicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen erfreuliches Grundsatzurteil hat der BGH gefällt.