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Angebot auf Prozessbeschäftigung ignoriert – kein Verzugslohn

Das LAG Hamm verneinte Verzugslohn in einem gewonnenen Kündigungsschutzprozess. Dem Arbeitnehmer war eine Prozessbeschäftigung zumutbar.

Arbeitsrecht: Annahmeverzugslohn gibt es nicht immer

Arbeitgeber kennen das Risiko von Annahmeverzugslohn in Kündigungsschutzprozessen. Nicht immer muss der Arbeitgeber aber Verzugslohn zahlen.