Mietrecht: Betriebskostenabrechnung gegenüber Mietern mit Bezug von Sozialleistungen
2023 wird auch das Jahr der Betriebskostenabrechnung. Gerade bei Mietern mit Bezug von Sozialleistungen muss der Vermieter besondere Sorgfalt bei der Abrechnung walten lassen, wie eine Entscheidung des Landgerichts Krefeld zeigt.