Heimrecht: demenzbedingte Verhaltensauffälligkeiten kein Kündigungsgrund
Ein Heimplatz in einem Seniorenheim kann gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 WBVG nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Das OLG Oldenburg verneinte dies im konkreten Fall.
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Ein Heimplatz in einem Seniorenheim kann gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 WBVG nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Das OLG Oldenburg verneinte dies im konkreten Fall.