Arbeitsrecht: Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe
Zielvorgaben sind bei Führungskräften üblich. Wer als Arbeitgeber gar keine oder erst verspätet Ziele vorgibt, riskiert Schadensersatz, so das LAG Köln.
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Zielvorgaben sind bei Führungskräften üblich. Wer als Arbeitgeber gar keine oder erst verspätet Ziele vorgibt, riskiert Schadensersatz, so das LAG Köln.