Arbeitsrecht, BBiG: Teures Lehrgeld bei Arbeitsverhältnis mit Scheinauszubildendem
Wer nur zum Schein einen Arbeitnehmer als Auszubildenden beschäftigt, bezahlt mitunter als Arbeitgeber ein teures Lehrgeld, wie sich aus einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Bonn ergibt.