Arbeitsrecht, BBiG: Teures Lehrgeld bei Arbeitsverhältnis mit Scheinauszubildendem

Wer nur zum Schein einen Arbeitnehmer als Auszubildenden beschäftigt, bezahlt mitunter als Arbeitgeber ein teures Lehrgeld, wie sich aus einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Bonn (Az. 1 Ca  308/21) ergibt.

Ohne dass der Arbeitgeber den Auszubildenden bei der zuständigen Innung noch bei der Berufsschule angemeldet hatte, wurde ein Auszubildender lediglich zu einer Vergütung von 775,00 EUR bereits von Anfang an als gewerblicher Gebäudereiniger eingesetzt.  Da es auch keinen Ausbildungsplan für den Auszubildenden gab, ging das Arbeitsgericht Bonn im Ergebnis von einem Scheinausbildungsverhältnis aus. 

Nach Ansicht des Gerichts war dieser Scheinauszubildende nach der üblichen Vergütung eines ungelernten Arbeitnehmers zu entlohnen. Es sprach dem Kläger die tarifliche Vergütung nach dem Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk von immerhin 1.880,00 EUR zu.

Die Entscheidung war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels noch nicht rechtskräftig.

Kommentar:

Dieses richtungsweisende Urteil des Arbeitsgerichts Bonn ist im Ergebnis zu begrüßen. Wer als Arbeitgeber meint, einen Scheinausbildungsvertrag schließen zu können, dann aber den Arbeitnehmer nicht ausbildet, sondern im Ergebnis nur dessen Arbeitskraft ausnutzt, muss mit dieser Konsequenz und dem teuren Lehrgeld rechnen.

Solche Arbeitgeber verschaffen sich nicht nur unberechtigte Vorteile gegenüber redlichen Wettbewerbern. Sie schaden auch dem Ruf der Branche, beuten Mitarbeiter aus, verhindern ordnungsgemäße Ausbildungsverhältnisse und schädigen obendrein noch die Sozialkassen.

Rückfragen? Beantworten wir gerne persönlich.

Pfefferle Helberg deckt mit seinen Fachanwälten für Arbeitsrecht die gesamte Bandbreite des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts in der Beratung von Arbeitgebern ab. Hierzu zählt auch das Berufsausbildungsrecht.

Unsere Leistungen umfassen sowohl die einzelfallbezogene arbeitsrechtliche Beratung als auch die laufende Beratung von Unternehmen. Ferner entwickeln wir arbeitsrechtliche Unternehmensstrategien und setzen diese um. 

Autor

Bernd-Uwe Sätzler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Zertifizierter Compliance Officer

Der Autor ist Partner der Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg & Partner in Heilbronn