ERBRECHT

Fachanwalt für Erbrecht in Heilbronn

Sie möchten Ihre Unternehmens- oder Vermögensnachfolge planen? Sie möchten Vorsorge treffen oder ein Testament errichten? Befinden Sie sich in einem Erbschaftsstreit und brauchen eine Rechtsberatung? Dann stehen Ihnen unser Fachanwalt für Erbrecht, Berater für Vermögens- und Unternehmensnachfolge sowie die Steuerberater in unserer Kanzlei in Heilbronn jederzeit mit höchster Kompetenz zur Seite.

Dabei berät und vertritt unser Fachanwalt für Erbrecht Mandanten nicht nur im Rahmen von Nachfolgeplanungen und Erbschaftskonflikten, sondern übernimmt gerne auch die Nachlassverwaltung und -Testamentsvollstreckung.

Bestmöglich vertreten durch einen Anwalt unserer Kanzlei für Erbrecht – das unterscheidet uns für von anderen:

  • Eine Kanzlei – viele Rechtsgebiete
  • Team aus Anwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern
  • Fachanwalt für Erbrecht
    Austausch mit Fachanwälten in angrenzenden Rechtsgebieten
  • Erfahrung aus mehr als 35 Jahren

Leistungsübersicht

  • Gestaltungsberatung bei Testamentsgestaltung
  • Übertragung zu Lebzeiten
  • Pflichtteilstreitigkeiten
  • Gestaltungsberatung bei Testamentsgestaltung
  • Übertragung zu Lebzeiten
  • Unternehmensnachfolge
  • Pflichtteilstreitigkeiten

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht unterstützt Sie bei:

  • Nationale und internationale Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung
  • General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen
  • Gestaltung & Prüfung von Testamenten
  • Nachlassabwicklung und –verwaltung, Testamentsvollstreckung
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilansprüchen
  • Vertretung in Erbstreitigkeiten
  • Nachlass bei (gleichgeschlechtlichen) Lebensgemeinschaften
  • Erbschaftsteuererklärungen
  • Nachlass mit Auslandsbezug

 

Ihr Ansprechpartner:
Michael A. Lohmayer
 

Kontakt RA Lohmayer  – Sekretariat Frau Hartkopf

Fon 07131 9654-031
Fax 07131 9654-758

✉ svenja.hartkopf@pfefferle.de

Ihr Fachanwalt für Erbrecht unterstützt Sie bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge sowie bei der Gestaltung von lebzeitigen Übertragungen oder letztwilligen Verfügungen

Der generationenübergreifende Erhalt des Unternehmens gehört zur Hauptverantwortung des Unternehmers. Es lohnt sich, rechtzeitig die Hilfe eines erfahrenen Fachanwalts für Erbrecht und Nachfolgeplaners in Anspruch zu nehmen, um die Handlungsfähigkeit des Unternehmens im Notfall zu gewährleisten und alle Gestaltungsmöglichkeiten für die rechtssichere Unternehmensnachfolge auszuschöpfen, damit die Zukunft Ihres Unternehmens, Ihrer Familie und Ihrer Mitarbeiter gesichert ist. Unser Fachanwalt für Erbrecht in unserer Kanzlei ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um die Umsetzung Ihres letzten Willens geht. Ihr Anwalt berät Sie kompetent bei der lebzeitigen Vermögensübertragung sowie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Testaments in nationalen und internationalen Sachverhalten. Er sorgt für die verlässliche Umsetzung Ihres letzten Willens nach Ihrem Tod. Unser Fachanwalt für Erbrecht unterstützt Sie hierbei national und länderübergreifend.

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht unterstützt sie bei Ihrer Vorsorge

Nicht erst der Tod führt zu einschneidenden Veränderungen. Wer handelt für Sie, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit hierzu selbst nicht mehr in der Lage sind ? Unser Rechtsanwalt für Erbrecht unterstützt Sie bei der Erstellung Ihres Vorsorgepakets er berät Sie bei der Abfassung von General- und Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Er erarbeitet mit Ihnen Ihre persönlichen Notfallakte, damit Ihre ordnungsgemäße Vertretung in jeder Lebenslage gesichert ist.

Wann immer es Konflikte rund um das Erbe eines Verstorbenen gibt, stellt dies für alle Beteiligten eine äußerst belastende Situation dar, so kurz nach dem Ableben eines geliebten Menschen. Deshalb sollten Sie in einem derartigen Fall die Hilfe von unserem Rechtsanwalt für Erbrecht in Anspruch nehmen, der Sie dabei unterstützt, eine schnelle, möglichst außergerichtliche Lösung für den jeweiligen Konflikt zu finden. Hierbei vertritt Ihr Anwalt für Erbrecht Sie im Rahmen von nationalen und internationalen Erbstreitigkeiten aller Art, zu denen sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Auseinandersetzungen gehören, in denen Ihr Anwalt sich für Ihre Interessen einsetzt.

Pflichtteil Erbe

Auch in Bezug auf das gesetzliche Pflichtteil Erbe kommt es vor allem nach dem Tod eines Elternteils oder eines Ehegatten immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Erben. Kindern, Ehegatten oder den Eltern eines verstorbenen steht in jedem Fall ein sogenannter Pflichtteil am Erbe zu. In Konfliktfällen, in denen es um das Pflichtteil Erbe geht, sollten Sie stets die Hilfe eines Anwalts für Erbrecht in Anspruch nehmen, der Ihnen zu Ihrem Recht verhilft. Doch auch wenn Sie aufgrund von berechtigten Gründen den Pflichtteil-Anspruch einer Person abwehren möchten, steht Ihnen Ihr Anwalt in unserer Kanzlei ebenfalls kompetent zur Seite.