Arbeitsrecht: entzündete Tätowierung, keine Lohnfortzahlung

Lässt sich ein Arbeitnehmer aufgrund eines entzündeten Tatoos krankschreiben, muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten.
Recht Steuer Wirtschaft

Lässt sich ein Arbeitnehmer aufgrund eines entzündeten Tatoos krankschreiben, muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten.