Arbeitsrecht: entzündete Tätowierung, keine Lohnfortzahlung

Lässt sich ein Arbeitnehmer aufgrund eines entzündeten Tatoos krankschreiben, muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten.

Wie das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein jüngst entschieden hat, muss nach einer Tätowierung damit gerechnet werden, dass sich die tätowierte Hautstelle entzündet. Die Tätowierung ist rechtlich gesehen eine Körperverletzung, in die eingewilligt wurde. Führt diese Komplikation zu einer Arbeitsunfähigkeit, so muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten. Den Arbeitnehmer trifft das Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Mai 2025 – 5 Sa 284 a/24 –, juris).

Die Tätowierung kann auch Auswirkungen auf Leistungen der Krankenkasse haben: sofern sich ein Versicherter eine Krankheit durch eine medizinisch
nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zuzieht, kann die Krankenkasse ihn an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit ablehnen oder Zahlungen zurückfordern.

Tätowierungen beschäftigten die Gerichte auch an anderer Stelle:

So kommt es immer wieder vor, dass die Tätowierung irgendwann nicht mehr gefällt und dann entfernt wird. In einer älteren Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm wurde eine Arbeitsunfähigkeit verneint, wenn ein Arbeitnehmer aus ästhetischen Gründen Tätowierungen durch einen chirurgischen Eingriff beseitigen lässt (LAG Hamm, Urteil vom 23.07.1986 – 1 (9) Sa 528/86).

Zwar sind Piercings und Tätowierungen anders als früher gesellschaftlich akzeptiert. Über Ästhetik und Geschmack lässt sich aber wie bei vielen Dingen im Einzelfall trefflich streiten. Geraden in Berufen mit konservativem Umfeld wie etwa Banken oder Versicherungen kann es ein Interesse des Arbeitgebers geben, dass zumindest großflächige Tätowierungen nicht erkennbar sind. Der Arbeitgeber kann insoweit eine Weisung erteilen, insbesondere bei Mitarbeitern mit Kundenkontakt. 

Im Einzelfall kommt es letztlich auch auf das Motiv an. So hatte es das Arbeitsgericht Berlin in einer Entscheidung aus dem Jahr 2018 nicht erlaubt, die Kriegsgöttin Diana mit entblößten Brüsten auf dem linken Unterarm als Tattoo beim Zentralen Objektschutz der Berliner Polizei zu tragen (ArbG Berlin, Urteil vom 22.03.2018 – 58 Ga 4429/18). Hier kann beim objektiven Empfängerhorizont des Bürgers die Abbildung als sexistisch wahrgenommen werden.

Das wird man erst recht so sehen müssen, wenn die Abbildung einen verfassungswidrigen Inhalt hat.

Rückfragen? Beantworten wir gerne persönlich.

Pfefferle Helberg mit Sitz in Heilbronn deckt mit seinen Fachanwälten für Arbeitsrecht die gesamte Bandbreite im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht in der Beratung von Arbeitgebern sowie Führungskräften ab.

Unsere Leistungen im Arbeitsrecht umfassen sowohl die einzelfallbezogene arbeitsrechtliche Beratung als auch die laufende Beratung von Institutionen, Unternehmen und Vereinen. Ferner entwickeln wir arbeitsrechtliche Unternehmensstrategien und setzen diese um.

Hierzu gehört auch die Prüfung und Anpassung von Arbeitsverträgen und sonstigen arbeitsvertraglichen Regelungen wie Dienstwagenüberlassungsvertrag oder Vereinbarung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote.

Autor

Michael Englert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Der Autor ist Associate der Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg & Partner in Heilbronn