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Arbeitsrecht: entzündete Tätowierung, keine Lohnfortzahlung

Lässt sich ein Arbeitnehmer aufgrund eines entzündeten Tatoos krankschreiben, muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten.

Arbeitsrecht: Krankfeiern und Party machen – fristlose Kündigung

Krankgeschrieben und Party machen? Das passt nicht zusammen, meinte auch ein Arbeitgeber und kündigte seiner Beschäftigten fristlos. Zu Recht, so das Arbeitsgericht Siegburg.