Arbeitsrecht: Krankfeiern und Party machen – fristlose Kündigung
Krankgeschrieben und Party machen? Das passt nicht zusammen, meinte auch ein Arbeitgeber und kündigte seiner Beschäftigten fristlos. Zu Recht, so das Arbeitsgericht Siegburg.
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Krankgeschrieben und Party machen? Das passt nicht zusammen, meinte auch ein Arbeitgeber und kündigte seiner Beschäftigten fristlos. Zu Recht, so das Arbeitsgericht Siegburg.