Arbeitsrecht: entzündete Tätowierung, keine Lohnfortzahlung

Lässt sich ein Arbeitnehmer aufgrund eines entzündeten Tatoos krankschreiben, muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten.
Arbeitsrecht: Krankfeiern und Party machen – fristlose Kündigung

Krankgeschrieben und Party machen? Das passt nicht zusammen, meinte auch ein Arbeitgeber und kündigte seiner Beschäftigten fristlos. Zu Recht, so das Arbeitsgericht Siegburg.