Arbeitsrecht: entzündete Tätowierung, keine Lohnfortzahlung

Lässt sich ein Arbeitnehmer aufgrund eines entzündeten Tatoos krankschreiben, muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten.
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Lässt sich ein Arbeitnehmer aufgrund eines entzündeten Tatoos krankschreiben, muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten.