Angebot auf Prozessbeschäftigung ignoriert – kein Verzugslohn

Das LAG Hamm verneinte Verzugslohn in einem gewonnenen Kündigungsschutzprozess. Dem Arbeitnehmer war eine Prozessbeschäftigung zumutbar.
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Das LAG Hamm verneinte Verzugslohn in einem gewonnenen Kündigungsschutzprozess. Dem Arbeitnehmer war eine Prozessbeschäftigung zumutbar.