Mietrecht: Vorsicht vor zu schneller Erhebung einer Räumungsklage (Teil 2)
Wir hatten am 05.01.2023 über eine praxisrelevante Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf berichtet. Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des OLG nun bestätigt.
Mietrecht: Vorsicht vor zu schneller Erhebung einer Räumungsklage
Ein gewerblicher Mieter gibt seinem Vermieter noch keine Klageveranlassung, wenn er auf die vor Fälligkeit des Räumungsanspruchs erfolgende Vermieteranfrage hin nicht seine Erfüllungsbereitschaft anzeigt, sondern schweigt, so das OLG Düsseldorf.