Vorsicht vor zu schneller Erhebung einer Räumungsklage (Teil 2)

Ein (gewerblicher) Mieter gibt seinem Vermieter noch keine Klageveranlassung, wenn er auf eine vor Fälligkeit des Räumungsanspruchs erfolgende Anfrage des Vermieters hin nicht seine Erfüllungsbereitschaft anzeigt, sondern schweigt, so das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.12.2022 – 24 W 39/22). Wir hatten hierüber am 05.01.2023 in einem Artikel berichtet.

Die Entscheidung wurde nunmehr durch den Bundesgerichtshof bestätigt (BGH, Beschluss vom 28.06.2023 – XII ZB 537/22).

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Pfefferle Helberg mit Sitz in Heilbronn berät Vermieter in der Wohnraummiete außergerichtlich als auch gerichtlich im Rahmen der Prozessführung. Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit einer Dauerberatung, für die Ihnen unsere Anwaltskanzlei in Heilbronn gerne ein maßgeschneidertes Angebot unterbreitet.

Des Weiteren vertritt die Kanzlei, federführend durch Rechtsanwalt Michael Englert im gewerblichen Mietrecht sowohl die Mieter- als auch Vermieterseite.

Die Beratung des Fachanwalts für Miet- und Wohnungseigentumsrecht reicht von der Begleitung bei Vertragsverhandlungen, der Gestaltung des Mietvertrags, Betriebskostenrecht, Mieterhöhungen, Abmahnung und Kündigung problematischer Mieter, Eigenbedarfskündigung, Verwertungskündigung, Beitreibung von Mietrückständen, Prozessführung einschließlich Räumungsklage bis hin zur Zwangsvollstreckung, insbesondere der Räumungsvollstreckung.

Rechtsanwalt Michael Englert vertritt Vermieter insbesondere auch im Umgang mit Mietnomaden, Messies, Querulanten, gewalttätigen Mietern, Zweckentfremdung des Mietgegenstands, Stromdiebstahl, unberechtigter Untervermietung und Überbelegung.

Wirtschaftliche und pragmatische Problemlösungen stehen dabei im Vordergrund.

Autor

Michael Englert
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Der Autor ist Associate der Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg & Partner in Heilbronn