Mietrecht: Vorsicht vor zu schneller Erhebung einer Räumungsklage

Ein gewerblicher Mieter gibt seinem Vermieter noch keine Klageveranlassung, wenn er auf die vor Fälligkeit des Räumungsanspruchs erfolgende Vermieteranfrage hin nicht seine Erfüllungsbereitschaft anzeigt, sondern schweigt, so das OLG Düsseldorf.