Same procedure as every year? BGH wieder mal zur Schonfristzahlung in der Wohnraummiete

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zu den Auswirkungen der Schonfristzahlung des Mieters auf das Kündigungsrecht des Vermieters bestätigt.
Mietrecht: Keine Verjährung trotz Schadensereignis vor mehr als 30 Jahren

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verjährungsfrist bei Schadenersatzsansprüchen des Vermieters erst dann läuft, wenn er die Mietsache zurückerhält. Dies auch dann, wenn das Schadensereignis schon mehr als 30 Jahre zurückliegt.