Vincenzo Manzo

Gesellschaftsrecht
Handelsrecht
Mergers & Acquisitions
Erbrecht
Internationales Privat- und Verfahrensrecht
Allgemeines Zivilrecht

 

Vincenzo Manzo ist schon seit Studienbeginn für die Kanzlei tätig. So konnte Herr Manzo das Handels- und Gesellschaftsrecht von der Pike auf lernen. Aufgrund seines hohen Qualitätsanspruchs sowie der Zielsetzung, die Mandatswünsche stets vollumfänglich zu bedienen, hat Herr Manzo bereits den theoretischen Teil der Fortbildung zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht erfolgreich abgeschlossen.

Daneben hat sich Herr Manzo mit großer Leidenschaft dem Erbrecht gewidmet und beschäftigt sich mit allen Fragen der Vorsorge und Nachfolge im privaten und unternehmerischen Bereich.

Darüber hinaus berät Herr Manzo zu allen Fragen des deutschen allgemeinen Zivilrechts  sowie des internationalen Zivil- und Verfahrensrechts, auf das er sich bereits während seines Studiums spezialisiert hat. Dies ermöglicht ihm auch in grenzüberschreitenden Fällen eine gezielte Beratung und Vertretung seiner Mandanten.

Als engagierter Anwalt, der umfassende Lösungen für seine Mandanten sucht, arbeitet Herr Manzo bei Bedarf eng mit den Experten aus anderen Abteilungen der Anwalts- und Steuerkanzlei im Hause zusammen, um das für den Mandanten optimale Ergebnis zu erzielen.

Vor seinem Jurastudium absolvierte Herr Manzo eine Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten bei der Bundespolizei.

Veröffentlichungen

Besprechung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum Dieselskandal 2015, EuGH vom 9.7.2020, Rs. C-343/19, Grin Verlag


Vincenzo Manzo
Rechtsanwalt


Kontakt RA Manzo – Sekretariat Frau Hartkopf

Fon 07131 9654-31
Fax 07131 9654-758

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