Interview zum Insolvenzanfechtungsrecht
Rechtsanwalt und Managing Partner Harry Kressl wurde zum Insolvenzanfechtungsrecht interviewt.
Das Interview ist über den nachfolgenden externen Link auf die Seiten des FORUM Instituts abrufbar, dort S. 10 und 11:
Interview (externer Link)
Ferner stellen wir als Download eine Besprechung neuerer insolvenzrechtlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Insolvenzanfechtungsrecht zur Verfügung. Die Urteile bildeten die Grundlage für den diesjährigen Vortrag von Herrn Kressl beim Heilbronner Restrukturierungsdialog.
Zur Insolvenzanfechtung
Mit der Insolvenzanfechtung sollen kurz zusammengefasst Vermögensvorschiebungen vor der Insolvenz rückabgewickelt werden. Hierbei ist die Gleichbehandlung aller Gläubiger das Ziel. Es sollen nicht einzelne Gläubiger kurz vor der Insolvenz bevorzugt werden, insbesondere wenn diese Kenntnis z.B. von einer Zahlungsunfähigkeit des Geschäftspartners hatten. Das Rechtsgebiet ist nicht zuletzt aufgrund
- mehrerer Anfechtungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters (sog. Anfechtungstatbestände)
- weitreichender Rückabwicklungsmöglichkeiten bei Geschäftsvorgängen, die sogar bis zu 10 Jahre zurückliegen können und
- der Beweislastregeln/Indizienrechtsprechung
komplex.
Warum sollten Unternehmen für das Insolvenzanfechtungsrecht sensibilisiert sein?
Das Insolvenzanfechtungsrecht birgt für Gläubiger das Risiko, dass erhalten Zahlungen durch das später insolvente Unternehmen an den Insolvenzverwalter zurückerstattet werden müssen. Es genügt oft, dass der Gläubiger Umstände kannte, die auf eine Krise des Geschäftspartners hindeuteten. Soweit es zur Rückzahlungspflicht an die Insolvenzmasse kommt, kann dies je nach Umfang der angefochteten Vorgänge im schlimmsten Fall beim Gläubiger selbst zur Liquidätskrise führen. Für Lieferanten und Dienstleister führt dies in Geschäftsbeziehungen mit kriselnden Unternehmen zu einer Unsicherheit.
Wir stehen Ihnen für Fragen, wie Ihr Unternehmen das Risiko einer Insolvenzanfechtung vermeiden oder zumindest minimieren kann, gerne zur Verfügung. Bei der Prüfung und Abwehr einer Insolvenzanfechtung unterstützen wir Sie bei Bedarf ebenfalls.
Autor
Harry Kressl
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Wirtschaftsmediator
Der Autor ist geschäftsführender Partner der Anwaltskanzlei Pfefferle Helberg & Partner in Heilbronn